Vertragsgegenstand
Die GENOLYTIC GmbH erstellt anhand der eingesandten Proben eine Vaterschafts- bzw. Verwandtschaftsanalyse
Testdauer
Nach Eingang aller Proben benötigt die GENOLYTIC GmbH 10 Arbeitstage (bei Express- Analyse 5 Arbeitstage) zur Durchführung der Untersuchung (Laborarbeiten und biostatistische Auswertung). Bei der Zahlungsoption Vorkasse beginnt die GENOLYTIC GmbH erst nach Zahlungseingang mit der Analyse der eingesendeten Proben.
Testergebnis
Das Ergebnis wird dem Auftraggeber in elektronischer und anonymisierter Form auf eine ausschließlich ihm zugängliche Internetseite gestellt. Zusätzlich kann der Auftraggeber von der GENOLYTIC GmbH das Untersuchungsergebnis schriftlich oder telefonisch oder als Fax anfordern.
Das Testergebnis lässt nur eine Aussage über ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Personen zu, von denen die eingesandten Proben stammen. Ob die eingesandten Proben tatsächlich von diesen Personen stammen, kann von der Genolytic GmbH nicht festgestellt werden. Bei dem Testergebnis handelt es sich um eine wissenschaftliche Auswertung, die der persönlichen Orientierung dient. Über die Zulassung eines privaten Gutachtens bei Gericht entscheidet letztlich der zuständige Richter. Die GENOLYTIC GmbH kann daher keine Garantie für die gerichtliche Anerkennung des Vaterschafts- bzw. Verwandtschaftstests geben.
Vergütung
Die Abrechnung von Leistungen erfolgt per Vorkasse auf das hier aufgeführte Konto der GENOLYTIC GmbH oder bei nachträglicher Zahlweise (Testergebnis erhalten, dann zahlen) über die Privatärztlich VerrechnungsStelle für Berlin/Brandenburg GmbH und Co. Ärztebetreuung KG (PVS).
Deutschland:
Deutsche Apotheker und Ärztebank e.G.
Konto: 000 747 3060
BLZ: 300 606 01
EU-Überweisung:
Deutsche Apotheker und Ärztebank e.G.
IBAN: DE 8530 0606 0100 0747 3060
SWIFT/BIC: DAAEDEDD
Probennahme; Probenmaterial; Proben
Der Auftraggeber kann die Probennahme selbst durchführen ODER sich zur kontrollierten Probennahme und Dokumentation an einen Arzt seiner Wahl wenden. Die bei der ärztlichen Probennahme anfallenden Kosten werden - mit Ausnahme beim Produkt Resultan: daddytest basic - in Deutschland von der GENOLYTIC GmbH in Höhe der vom Arzt zu unterschreibenden Honorarvereinbarung übernommen.
Der Auftraggeber versichert mit der Zusendung des Probenmaterials, dass alle Proben mit Einwilligung der Testpersonen bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter genommen wurden und im Zusammenhang mit der Entnahme oder Beschaffung der Proben keine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Der Auftraggeber erklärt, die GENOLYTIC GmbH für alle Verluste oder Schäden zu entschädigen und von allen an die GENOLYTIC GmbH herangetragenen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber Proben zur Verfügung gestellt hat, die er nicht auf legalem Wege erhalten hat.
Es können nur von der GENOLYTIC GmbH ausgewiesene Verwandtschaftsbeziehungen, der durch den Auftraggeber angegebenen Personen, untersucht werden. Sollten andere Verwandte (z.B. ein leiblicher Bruder als möglicher Vater für den Vaterschaftstest) bzw. Verwandtschaftsgrade für die Untersuchung relevant sein, ist der Auftraggeber aufgefordert dies der GENOLYTIC GmbH vorab mitzuteilen. In einem solchen Fall ist die Durchführbarkeit zu prüfen bzw. müssen die einzelnen Untersuchungsmethoden angepasst werden, da sonst die zugesicherte Genauigkeit des Testergebnisses nicht erreicht werden kann. Lässt sich aus dem vom Auftraggeber eingesandten Probenmaterial (Mundschleimhautabstrich) keine DNA gewinnen oder führt die Analyse aus anderen Gründen zu keinem Ergebnis, kann der Auftraggeber einen Auftrag zur Zweitprüfung erteilen – dies ist einmalig kostenfrei. Für jede weitere Nachprüfung sowie die Nachprüfung von Sonderproben (in diesem Fall bereits ab der ersten Wiederholung) berechnet die Genolytic GmbH einen Betrag in Höhe von 80,00 EUR. Als Sonderproben gelten alle Proben, die nicht mit den von der GENOLYTIC GmbH in der Testbox zur Verfügung gestellten Wattestäbchen als Mundschleimhautabstrich genommen worden sind.
Eingesandtes Probenmaterial geht in das Eigentum der GENOLYTIC GmbH über. Nach Durchführung der Analyse werden die eingesandten Proben unverzüglich vernichtet. Die aus den Zellen gewonnene DNA wird drei Monate nach Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses vernichtet. Im Übrigen erfolgt die Bearbeitung und Nutzung der Daten im Rahmen der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzerklärung.
Haftung
Die GENOLYTIC GmbH gewährleistet sorgfältige und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechende Ausführung der ihr übertragenen Analyse. Aufgrund der komplexen Untersuchungen kann die Richtigkeit des Resultats nicht in jedem Falle gewährleistet werden. Die Haftung der GENOLYTIC GmbH beschränkt sich daher auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Anzuwendendes Recht; Erfüllungsort; Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllenden Verpflichtungen ist Leipzig. Gerichtsstand für alle Streitigkeit ist – soweit zulässig – Leipzig. Teilnichtigkeit Sollte eine Regelung dieses Vertrages undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien werden eine Regelung finden, die der unwirksamen oder undurchführbaren wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GENOLYTIC GmbH.
Stand: Leipzig. 27. November 2008
