Der Resultan: verwandtschaftstest schafft mehr Klarheit
„Gleiche Vorlieben, gleiche Augenfarbe – sind wir Brüder?“ mag sich so mancher manchmal fragen. Besonders, wenn Familien durch tragische Ereignisse auseinander gerissen wurden. Doch auch Neugier kann ein Grund sein, Abstammungsverhältnisse oder Erblinien unter die Lupe zu nehmen. Ein DNA-Verwandtschaftstest vertreibt Zweifel und verhilft vielleicht zu ganz neuen Einsichten.
Hinter dem Resultan: verwandtschaftstest stecken aufwändige genetische Vergleichsanalysen. Die nötige DNA für die Untersuchung ist beispielsweise in der Mundschleimhaut enthalten. Die Probennahme mit sterilen Wattestäbchen ist leicht wie Zähneputzen und absolut schmerzfrei. Das so gewonnene genetische Material wird durch Polymerase-Kettenreaktion (PCR) vermehrt. Anschließend gleicht das Labor das Erbgut der möglichen Verwandten miteinander ab, sucht nach Übereinstimmungen.
Der Test kann Aussagen treffen über:
- Vollgeschwisterschaft
- Cousine/Cousin ersten Grades
- Halbgeschwisterschaft, Großelternschaft, Tante/Onkel-Neffe/Nicht
- Eltern-Kind
- Nicht verwandt
Die Aussagewahrscheinlichkeit bei einer statistischen Verwandtschaftsanalyse der oben genannten Thesen liegt in der Regel zwischen 50 und 70 %. Sie kann unter Umständen höher ausfallen, aber nicht garantiert werden. Weibliche (z.B. Schwestern) oder verschieden geschlechtlich (z.B. Bruder und Schwester) Verwandte erreichen bei der Analyse in der Regel nur die beschriebene Wahrscheinlichkeit.
Eine zusätzliche Analyse der Y-Chromosomen kann nur bei männlichen Verwandten, eine definitive Wahrscheinlichkeitsaussage zur Verwandtschaft über die männliche Erbline Linie treffen. Da das Y-Chromosom 1 zu 1 vom Vater an den Sohn und dessen Sohn weitergegeben wird. Dieser Y-Chromosomale-Vergleich ist bei männlichen Testpersonen in der Analyse enthalten.
Der Resultan: verwandtschaftstest kostet 120,- Euro pro Person (inkl. gestzl. MwSt.).
Hinweis
Eine juristisch verbindliche Anerkennung dieses Gutachtens durch Gerichte oder Behörden ist im Einzelfall mit der jeweiligen Institution beziehungsweise Instanz zu klären und kann durch GENOLYTIC nicht garantiert werden. Damit sich die Chance auf die offizielle Anerkennung des Verwandtschaftstests erhöht, wird folgendes Vorgehen empfohlen:
Alle zu testenden Personen müssen dem Verwandtschaftstest im Vorfeld schriftlich zustimmen – bei Minderjährigen ist das schriftliche Einverständnis aller Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter zwingend erforderlich. Vor Probennahme müssen sich die mutmaßlichen Verwandten zweifelsfrei vor einem Arzt identifizieren. Das geschieht durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses, bei Kindern ohne eigene Ausweispapiere ist die Geburtsurkunde notwendig. Der Arzt muss zudem die korrekte Probennahme (Mundschleimhautabstriche) und Beschriftung der Proben überwachen, sowie den direkten Versand ins Labor vornehmen. Letztlich ist jedoch jeder Richter in seiner Entscheidung frei, kann einen solchen privaten Verwandtschaftstest anerkennen – muss dies aber nicht tun.


