Rechtsgutachten vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)
Private Vaterschaftstests sind weiter erlaubt, das Gendiagnostikgesetz sieht kein Verbot vor!
Zu dem Schluss kommt das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V. Dieses Rechtsgutachten zum Gendiagnostikgesetz vertritt damit, ebenso wie die Genolytic GmbH, die Auffassung das private Vaterschaftstests weiterhin auch ohne Arzt möglich sind.
So wird im Gutachten folgendes herausgestellt:
"Das- Gesetz enthält insbesondere keine einschränkenden Vorschriften bezüglich der Entnahme der Proben."... und
"Substanziell neu ist lediglich die in § 17 Abs. 1 GenDG vorgeschriebene Einwilligung nach Aufklärung durch "die für die Vornahme der Untersuchung verantwortliche Person"."
Die Genolytic GmbH teilt diese Erkenntnisse und bietet entsprechend gesetzeskonforme Vaterschaftstests an - auch zur Probennahme beim Jugendamt ohne Zusatzkosten!
Den genauen Wortlaut des Rechtsgutachtens finden Sie in der hinterlegten PDF-Datei. DIJuF-Rechtsgutachten

